EU-Bezeichnungsdebatte
EU-Bezeichnungsdebatte
Statement zur Abstimmung des EU-Parlaments
(16.06.2026)
Aus Sicht des BALPro ist die heutige Abstimmung ein Teilerfolg, aber kein überzeugender Kompromiss.
Dass generische und funktionale Bezeichnungen wie Wurst, Burger oder Schnitzel für pflanzliche Alternativen weiterhin möglich bleiben sollen, ist wichtig und richtig. Diese Begriffe sind keine Täuschung, sondern eine praktische Orientierungshilfe: Sie zeigen Verbraucherinnen und Verbrauchern, wie ein Produkt verwendet, zubereitet und eingeordnet werden kann.
Problematisch bleibt jedoch, dass die EU künftig Bezeichnungen untersagen will, die sich auf Tierarten, Fleischarten oder einzelne Teilstücke beziehen. Das schafft nicht mehr Klarheit, sondern neue Unsicherheiten für Unternehmen, Handel und Verbraucherinnen und Verbraucher.
Das Vorhaben betrifft weit mehr als nur Produktnamen – es geht hierbei fundamental um den Marktzugang, die Investitionssicherheit und einen fairen Wettbewerb im Binnenmarkt.
„Die heutige Entscheidung ist ein Teilerfolg, aber kein Grund zur Entwarnung. Ein klar als vegan gekennzeichnetes Produkt täuscht niemanden. Wer trotzdem Produktnamen verbietet, schützt Verbraucherinnen und Verbraucher nicht, sondern macht es ihnen schwerer, sich im Regal zu orientieren. Das ist das Gegenteil von moderner Verbraucherpolitik.“ — Claudia Hauschild, Stellvertretende Vorstandsvorsitzende BALPro
Aus Sicht des BALPro braucht der europäische Markt für alternative Proteine verlässliche, innovationsfreundliche Regeln. Die Branche investiert in neue Produkte, neue Wertschöpfungsketten und neue Absatzmöglichkeiten, auch für die Landwirtschaft, die Rohstoffe für pflanzliche Alternativen liefert. Ein Bezeichnungsschutz, der solche Entwicklungen erschwert, schwächt den Ernährungsstandort Europa.
Die weitreichendsten Einschränkungen konnten zwar abgewandt werden, da funktionale Bezeichnungen wie Wurst, Burger oder Schnitzel für pflanzliche Alternativen weiterhin zulässig sind. Dennoch hält BALPro die getroffenen regulatorischen Maßnahmen für nicht gerechtfertigt.
„Die Menschen in Europa erwarten kluge und progressive Entscheidungen von der europäischen Politik. Ein Verbot von Bezeichnungen wie ‚Steak‘ für pflanzliche oder kultivierte Produkte würde Innovationen ausbremsen und die Wettbewerbsfähigkeit des europäischen Ernährungsstandorts schwächen. Gleichzeitig treffen solche Verbote auch die Landwirtschaft direkt – also genau die, die Rohstoffe für diese zukunftsfähigen Produkte anbauen.“ — Fabio Ziemßen, Vorstandsvorsitzender BALPro
Auch über den Fleischersatz hinaus bleiben wesentliche Aspekte der neuen Regelung völlig ungeklärt:
So könnten selbst Produkte wie klassische Geflügelsalami von einem Verbot betroffen sein. Da hier seit Langem mit dem Einsatz pflanzlicher Öle zur Optimierung des Fettgehalts gearbeitet wird, entstehen hier erhebliche Grauzonen.
Darüber hinaus betrifft die regulatorische Unsicherheit auch den Bereich der reinen Geschmacksbeschreibungen. Es ist keineswegs ausgeschlossen, dass Produkte wie Chips mit Bacon-Geschmack oder Tütensuppen mit Hühnchengeschmack ebenfalls unter den Bezeichnungsschutz fallen. Folglich bleiben die weitreichenden Auswirkungen dieser Regulierung weit über den eigentlichen Markt für Fleischersatzprodukte hinaus ungeklärt.
Zudem wirken die geplanten Einschränkungen auf einer weiteren Ebene innovationshemmend, da sie künftig auch für Lebensmittel gelten sollen, die aus tierischen Zellen kultiviert werden.
Statement zur Abstimmung des EU-Parlaments
(16.06.2026)
Aus Sicht des BALPro ist die heutige Abstimmung ein Teilerfolg, aber kein überzeugender Kompromiss.
Dass generische und funktionale Bezeichnungen wie Wurst, Burger oder Schnitzel für pflanzliche Alternativen weiterhin möglich bleiben sollen, ist wichtig und richtig. Diese Begriffe sind keine Täuschung, sondern eine praktische Orientierungshilfe: Sie zeigen Verbraucherinnen und Verbrauchern, wie ein Produkt verwendet, zubereitet und eingeordnet werden kann.
Problematisch bleibt jedoch, dass die EU künftig Bezeichnungen untersagen will, die sich auf Tierarten, Fleischarten oder einzelne Teilstücke beziehen. Das schafft nicht mehr Klarheit, sondern neue Unsicherheiten für Unternehmen, Handel und Verbraucherinnen und Verbraucher.
Das Vorhaben betrifft weit mehr als nur Produktnamen – es geht hierbei fundamental um den Marktzugang, die Investitionssicherheit und einen fairen Wettbewerb im Binnenmarkt.
„Die heutige Entscheidung ist ein Teilerfolg, aber kein Grund zur Entwarnung. Ein klar als vegan gekennzeichnetes Produkt täuscht niemanden. Wer trotzdem Produktnamen verbietet, schützt Verbraucherinnen und Verbraucher nicht, sondern macht es ihnen schwerer, sich im Regal zu orientieren. Das ist das Gegenteil von moderner Verbraucherpolitik.“ — Claudia Hauschild, Stellvertretende Vorstandsvorsitzende BALPro
Aus Sicht des BALPro braucht der europäische Markt für alternative Proteine verlässliche, innovationsfreundliche Regeln. Die Branche investiert in neue Produkte, neue Wertschöpfungsketten und neue Absatzmöglichkeiten, auch für die Landwirtschaft, die Rohstoffe für pflanzliche Alternativen liefert. Ein Bezeichnungsschutz, der solche Entwicklungen erschwert, schwächt den Ernährungsstandort Europa.
Die weitreichendsten Einschränkungen konnten zwar abgewandt werden, da funktionale Bezeichnungen wie Wurst, Burger oder Schnitzel für pflanzliche Alternativen weiterhin zulässig sind. Dennoch hält BALPro die getroffenen regulatorischen Maßnahmen für nicht gerechtfertigt.
„Die Menschen in Europa erwarten kluge und progressive Entscheidungen von der europäischen Politik. Ein Verbot von Bezeichnungen wie ‚Steak‘ für pflanzliche oder kultivierte Produkte würde Innovationen ausbremsen und die Wettbewerbsfähigkeit des europäischen Ernährungsstandorts schwächen. Gleichzeitig treffen solche Verbote auch die Landwirtschaft direkt – also genau die, die Rohstoffe für diese zukunftsfähigen Produkte anbauen.“ — Fabio Ziemßen, Vorstandsvorsitzender BALPro
Auch über den Fleischersatz hinaus bleiben wesentliche Aspekte der neuen Regelung völlig ungeklärt:
So könnten wider Erwarten selbst Produkte wie klassische Geflügelsalami von einem Verbot betroffen sein. Da hier seit Langem mit dem Einsatz pflanzlicher Öle zur Optimierung des Fettgehalts gearbeitet wird, entstehen hier erhebliche Grauzonen.
Darüber hinaus betrifft die regulatorische Unsicherheit auch den Bereich der reinen Geschmacksbeschreibungen. Es ist keineswegs ausgeschlossen, dass Produkte wie Chips mit Bacon-Geschmack oder Tütensuppen mit Hühnchengeschmack ebenfalls unter den Bezeichnungsschutz fallen. Folglich bleiben die weitreichenden Auswirkungen dieser Regulierung weit über den eigentlichen Markt für Fleischersatzprodukte hinaus ungeklärt.
Zudem wirken die geplanten Einschränkungen auf einer weiteren Ebene innovationshemmend, da sie künftig auch für Lebensmittel gelten sollen, die aus tierischen Zellen kultiviert werden.
Fachgespräch zum EU-Bezeichnungsschutz
(Veröffentlichung: Juni 2026)
Das EU-Bezeichnungsverbot für Fleischersatzprodukte stellt die Plant-based Branche vor eine große Herausforderung. Die beschlossenen Regelungen werfen in der Praxis der Lebensmittelkennzeichnung riesige Fragen auf. Unklarheiten im Gesetzestext und verschiedene Ansätze in der Auslegung sorgen aktuell für verständliche Verunsicherung bei den Herstellern.
Um Licht ins Dunkel zu bringen und dir als Mitgliedsunternehmen eine fundierte erste Orientierung zu bieten, fand ein exklusiver Austausch mit dem renommierten Fachanwalt und Lebensmittelexperten Prof. Dr. Andreas Meisterernst statt. Mit ihm im Gespräch waren Claudia Hauschild (Stellvertretende Vorstandsvorsitzende der BALPro, Vorständin der Arbeitsgruppe Alternative Meat sowie Head of Corporate Communications and Sustainability Management bei der Rügenwalder Mühle) und William Trautmann (Public Affairs Officer BALPro).
Im Video erfährst du, was jetzt rechtlich auf die Branche zukommt und wie ihr euch als Unternehmen strategisch darauf vorbereiten könnt.
Das EU-Bezeichnungsverbot für Fleischersatzprodukte stellt die Plant-based Branche vor eine große Herausforderung. Die beschlossenen Regelungen werfen in der Praxis der Lebensmittelkennzeichnung riesige Fragen auf. Unklarheiten im Gesetzestext und verschiedene Ansätze in der Auslegung sorgen aktuell für verständliche Verunsicherung bei den Herstellern.
Um Licht ins Dunkel zu bringen und dir als Mitgliedsunternehmen eine fundierte erste Orientierung zu bieten, fand ein exklusiver Austausch mit dem renommierten Fachanwalt und Lebensmittelexperten Prof. Dr. Andreas Meisterernst statt. Mit ihm im Gespräch waren Claudia Hauschild (Stellvertretende Vorstandsvorsitzende der BALPro, Vorständin der Arbeitsgruppe Alternative Meat sowie Head of Corporate Communications and Sustainability Management bei der Rügenwalder Mühle) und William Trautmann (Public Affairs Officer BALPro).
Im Video erfährst du, was jetzt rechtlich auf die Branche zukommt und wie ihr euch als Unternehmen strategisch darauf vorbereiten könnt.
Das Video
Die Video-Kapitel im Überblick
Wenig Zeit? Spring direkt zu dem Kapitel, das dich am meisten interessiert! Öffne dazu das Video über YouTube.
Voraussichtlich betroffene Begriffe
(Stand: Juni 2026)
Tierarten
Teilstücke
Zubereitungsformen
Rindfleisch, Kalbfleisch, Schweinefleisch, Geflügelfleisch, Hähnchenfleisch, Putenfleisch, Entenfleisch, Gänsefleisch, Lammfleisch, Hammelfleisch, Schaffleisch, Ziegenfleisch
Unterschenkel, Filet, Hüfte, Lappen, Lende, Rippen, Schulter, Hesse, Kotelett, Flügel, Brust, Oberschenkel, Rinderbrust, Hochrippe, T-Bone-Steak, Roastbeef, Leber
Bacon/Speck, Steak
Voraussichtlich betroffene Begriffe
(Stand: Juni 2026)
Tierarten
Rindfleisch, Kalbfleisch, Schweinefleisch, Geflügelfleisch, Hähnchenfleisch, Putenfleisch, Entenfleisch, Gänsefleisch, Lammfleisch, Hammelfleisch, Schaffleisch, Ziegenfleisch
Teilstücke
Unterschenkel, Filet, Hüfte, Lappen, Lende, Rippen, Schulter, Hesse, Kotelett, Flügel, Brust, Oberschenkel, Rinderbrust, Hochrippe, T-Bone-Steak, Roastbeef, Leber
Zubereitungsformen
Bacon/Speck, Steak
Die wirtschaftlichen Folgekosten
Ein mögliches EU-weites Verbot von Bezeichnungen wie „vegane Wurst“ oder „pflanzlicher Burger“ hätte erhebliche wirtschaftliche Folgen für Hersteller von Fleischersatzprodukten. Auf Basis interner Schätzungen und Rückmeldungen zahlreicher betroffener Unternehmen ist von einem Gesamtschaden in Höhe von rund 250 Millionen Euro auszugehen. Diese Schätzung hat BALPro im Januar 2026 veröffentlicht.
Die Kosten entstünden vor allem durch die notwendige Neugestaltung und Vernichtung von Verpackungen, die Umstellung von Marketing und Kommunikation sowie durch entgangene Umsätze. Etablierte Produktbezeichnungen sorgen derzeit für Orientierung bei Verbraucherinnen und Verbrauchern. Ihr Wegfall würde die Wiedererkennbarkeit der Produkte deutlich verringern, Markteintritte erschweren und das Wachstum der gesamten Kategorie bremsen.
Die wirtschaftlichen Folgekosten
Ein mögliches EU-weites Verbot von Bezeichnungen wie „vegane Wurst“ oder „pflanzlicher Burger“ hätte erhebliche wirtschaftliche Folgen für Hersteller von Fleischersatzprodukten. Auf Basis interner Schätzungen und Rückmeldungen zahlreicher betroffener Unternehmen ist von einem Gesamtschaden in Höhe von rund 250 Millionen Euro auszugehen. Diese Schätzung hat BALPro im Januar 2026 veröffentlicht.
Die Kosten entstünden vor allem durch die notwendige Neugestaltung und Vernichtung von Verpackungen, die Umstellung von Marketing und Kommunikation sowie durch entgangene Umsätze. Etablierte Produktbezeichnungen sorgen derzeit für Orientierung bei Verbraucherinnen und Verbrauchern. Ihr Wegfall würde die Wiedererkennbarkeit der Produkte deutlich verringern, Markteintritte erschweren und das Wachstum der gesamten Kategorie bremsen.
Timeline des Gesetzgebungsverfahrens
FAQ zum Bezeichnungsschutz
Das drohende EU-weite Bezeichnungsverbot sorgt für erhebliche rechtliche, kommunikative und strategische Unsicherheit in unserem Sektor. Vor diesem Hintergrund haben wir dieses FAQ in Zusammenarbeit mit der Kanzlei Meisterernst erstellt, um dir und anderen Mitgliedsunternehmen eine erste strukturierte Orientierung zu geben.
Dieses Dokument fasst die wesentlichen Inhalte der aktuellen juristischen Einschätzungen verständlich zusammen. Es hilft dabei, potenzielle Auswirkungen auf Produkte oder Marken besser zu bewerten und den eigenen internen Prüf- und Entscheidungsbedarf frühzeitig zu erkennen.
Zugleich gilt: Dieses FAQ kann und soll keine individuelle Rechtsberatung ersetzen. Es bietet keine abschließende rechtliche Bewertung einzelner Produktbezeichnungen oder Verpackungsgestaltungen und kann keine gerichtsfeste Einzelfallprüfung leisten. Maßgeblich bleiben der weitere Verlauf des Gesetzgebungsverfahrens, die endgültige Fassung der Regelung sowie ihre spätere rechtliche Auslegung durch die Behörden.
FAQ zum Bezeichnungsschutz
Das drohende EU-weite Bezeichnungsverbot sorgt für erhebliche rechtliche, kommunikative und strategische Unsicherheit in unserem Sektor. Vor diesem Hintergrund haben wir dieses FAQ in Zusammenarbeit mit der Kanzlei Meisterernst erstellt, um dir und anderen Mitgliedsunternehmen eine erste strukturierte Orientierung zu geben.
Dieses Dokument fasst die wesentlichen Inhalte der aktuellen juristischen Einschätzungen verständlich zusammen. Es hilft dabei, potenzielle Auswirkungen auf Produkte oder Marken besser zu bewerten und den eigenen internen Prüf- und Entscheidungsbedarf frühzeitig zu erkennen.
Zugleich gilt: Dieses FAQ kann und soll keine individuelle Rechtsberatung ersetzen. Es bietet keine abschließende rechtliche Bewertung einzelner Produktbezeichnungen oder Verpackungsgestaltungen und kann keine gerichtsfeste Einzelfallprüfung leisten. Maßgeblich bleiben der weitere Verlauf des Gesetzgebungsverfahrens, die endgültige Fassung der Regelung sowie ihre spätere rechtliche Auslegung durch die Behörden.
Weitere Schwerpunkte unserer Arbeit
Finde heraus, welche Themen den Diskurs des Sektors maßgeblich beeinflussen
Die Verarbeitung von Lebensmitteln verstehen
Weitere Schwerpunkte unserer Arbeit
Finde heraus, welche Themen den Diskurs des Sektors maßgeblich beeinflussen
Die Verarbeitung von Lebensmitteln verstehen
Hintergrund der Debatte
Im Zuge der Reform der EU-Verordnung zur Gemeinsamen Marktorganisation wurde Anfang 2026 eine weitreichende Einschränkung für die Bezeichnung pflanzlicher Produkte beschlossen. Künftig dürfen zahlreiche fleischbezogene Begriffe wie „Steak“, „Chicken“ oder „Bacon“ nicht mehr für Produkte nichttierischen Ursprungs verwendet werden.
Als zentrale Begründung für das Verbot nennen Befürworter insbesondere den Schutz vor angeblicher Verbrauchertäuschung und mehr Markttransparenz. Maßgeblich vorangetrieben wurde die Reform von der französischen EU-Delegation sowie konservativen und agrarpolitischen Interessenvertretern.
Kritiker sehen in der Regelung hingegen einen unverhältnismäßigen Eingriff in den europäischen Plant-Based-Markt. Studien zeigen bislang kaum Hinweise auf relevante Verbraucherirrtümer, während Unternehmen nun mit hohen Umstellungskosten, regulatorischer Unsicherheit und möglichen Innovationshemmnissen konfrontiert sind. Besonders mittelständische Betriebe dürften von den wirtschaftlichen Folgen betroffen sein.
Hintergrund der Debatte
Im Zuge der Reform der EU-Verordnung zur Gemeinsamen Marktorganisation wurde Anfang 2026 eine weitreichende Einschränkung für die Bezeichnung pflanzlicher Produkte beschlossen. Künftig dürfen zahlreiche fleischbezogene Begriffe wie „Steak“, „Chicken“ oder „Bacon“ nicht mehr für Produkte nichttierischen Ursprungs verwendet werden.
Als zentrale Begründung für das Verbot nennen Befürworter insbesondere den Schutz vor angeblicher Verbrauchertäuschung und mehr Markttransparenz. Maßgeblich vorangetrieben wurde die Reform von der französischen EU-Delegation sowie konservativen und agrarpolitischen Interessenvertretern.
Kritiker sehen in der Regelung hingegen einen unverhältnismäßigen Eingriff in den europäischen Plant-Based-Markt. Studien zeigen bislang kaum Hinweise auf relevante Verbraucherirrtümer, während Unternehmen nun mit hohen Umstellungskosten, regulatorischer Unsicherheit und möglichen Innovationshemmnissen konfrontiert sind. Besonders mittelständische Betriebe dürften von den wirtschaftlichen Folgen betroffen sein.
Aktuelle News
Erfahre mehr über unsere Mitglieder, relevante Debatten und Entwicklungen am Markt
Aktuelle News
Erfahre mehr über unsere Mitglieder, relevante Debatten und Entwicklungen am Markt
Foto: Astrid Behrendt Photography
Unsere Redakteurin
Mailin Zanke
Im medialen Zentrum der Bundesrepublik hält Communications Officer Mailin Zanke die diskursiven Fäden aus Hamburg heraus in der Hand und bittet zum Gespräch.